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Aktuelle Themen aus den Rechtsgebieten

01.06.2018

Wände feucht im Eigentum - wer zahlt?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Außenwände in einer Anlage mit Eigentumswohnungen und gewerblichen Einheiten im Souterrain bei Feuchtigkeitsschäden durch alle Eigentümer saniert werden müssen. Geklagt hatten 3 Eigentümer im Souterrain, deren Einheiten Durchfeuchtungen aufwiesen; das Haus stammte aus 1890 und war 1986 in insgesamt 15 Einheiten aufgeteilt worden. Mehrere Gutachten stellten fest, dass bauliche Mängel für die Durchfeuchtungen verantwortlich seien und mit einem Sanierungsaufwand von ca. 300.000,00 € gerechnet werden müsse. Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Sanierungskosten stellten sich die anderen Eigentümer quer und wollten mit dem Argument der Unzumutbarkeit sich ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung und Kostentragung entziehen. Der BGH schob diesem Verhalten einen Riegel vor (Urteil vom 04.05.2018, V ZR 203/17).

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01.06.2018

Notarielles Nachlassverzeichnis - kann der Erbe trotzdem weiter Auskunft verlangen?

In der Praxis kommt es im Rahmen von Pflichtteilsstreitigkeiten häufig zu Differenzen hinsichtlich der Auskunftserteilung. Das Gesetz billigt dem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich den Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu. Der Erbe muss nun einen Notar finden, der dieses Verzeichnis erstellt. Das notarielle Nachlassverzeichnis soll dem Pflichtteilsberechtigten höhere Gewähr dafür bieten, dass über den Nachlass auch richtig und vollständig Auskunft erteilt ist. Kann ein Anspruch trotz Vorlage eines solchen Verzeichnisses weiterhin bestehen?

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13.02.2018

Heizkosten sind vom Vermieter zu belegen

Der BGH hat sich in einer Grundsatzentscheidung (BGH 7.2.2018, VIII ZR 189/17) mit Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen beschäftigt.

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05.02.2018

Und wer putzt jetzt meine Fenster?

 

Manchmal muss der BGH auch über ganz praktische Fragen entscheiden, so z.B. darüber, ob der Mieter einer Loft-Wohnung eines ehemaligen Fabrikgebäudes von seinem Vermieter verlangen kann, dass der ein feststehendes und daher nicht zu öffnendes Fensterelement häufiger als zweimal im Jahr reinigen lässt. Denn genau das fordern die Mieter von ihrem Vermieter mit dem Argument, das Glaselement würde sehr schnell verschmutzen, was den Blick nach außen beeinträchtige und so den Wohnwert mindere. Es sei daher erforderlich, dass das Fensterelement durch den Vermieter mindestens vierteljährlich gereinigt werde. Eine Reinigung durch die Mieter selbst sei mit großen Gefahren verbunden und daher nicht zumutbar.

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19.01.2018

Können vom Erblasser nicht geltend gemachte Leibrentenzahlungsansprüche verjähren?

Im Rahmen von lebzeitigen Übertragungen, insbesondere auch Firmenübertragungen, behält sich der Übertragende häufig Leistungen vor wie Nießbrauch oder eine monatliche Leibrente. Werden die sich aus solchen Übergabeverträgen ergebenden Ansprüche nicht oder nicht vollständig erfüllt und verstirbt der Übertragende, gehören Ansprüche grundsätzlich zum Nachlass.

Kann sich der Zahlungsverpflichtete gegenüber dem Erben hinsichtlich solcher Ansprüche auf Verjährung berufen? Das OLG Hamm bejahte dies in seinem Urteil vom 24. 10. 2017.

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19.01.2018

Mietänderung aufgrund Indexänderung - welche Angaben muss der Vermieter machen?

Immer häufig ist in der Praxis eine Vereinbarung im Wohnraumvertrag anzutreffen, wonach eine Miete um den Kaufpreisschwund über Koppelung an den Verbraucherpreisindex für Deutschland erhöht werden kann. Diese Form der Mietanpassung ist durch eine einfache Form der Berechnung vornehmbar, ohne dass in ihr wesentliches Streitpotenzial inne wohnt. Sie kann einseitig erklärt werden und ist, hat sich kein Rechenfehler eingeschlichen, unproblematisch durchsetzbar.

Was aber muss der Vermieter in seiner Erklärung angegeben?

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19.01.2018

Kann ein als „Vollmacht“ betiteltes Schriftstück ein Testament sein?

Testamente kommen in unterschiedlichsten Formen vor. Manch einer schreibt sein Testament in Gedichtform, manch einer auf einem Bierdeckel. Nun hatte sich das OLG Hamm mit der Frage zu beschäftigen, ob ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schriftstück ein Testament sein kann, obwohl es den Titel „Vollmacht trägt“.

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03.01.2018

Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus dem Miteigentum an einem Grundstück

Grundstücksnachbarn streiten darum, ob der Nachbar auf einem gemeinsamen Zugangsweg Pflanzkübel , eine Holzwand und Gartenmöbel so abstellen darf, als sie sich auf dem der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Bereich befinden. Die Kläger sind dabei Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Beklagte Eigentümer des Nachbargrundstücks. Sowohl die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch der Beklagte nutzen den Zugangsweg gemeinsam, gesichert durch 2 Grunddienstbarkeiten. Die Kläger, die sich durch die aufgestellten Gegenstände behindert fühlen, erheben Unterlassungsklage gegen den Beklagten. In 1. und 2. Instanz wird die Klage abgewiesen; erst der BGH entscheidet in 3. Instanz zugunsten der Kläger (BGH, Urteil vom 13.10.2017 - V ZR 45/17).

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05.12.2017

Der Streit um den Baum, der zur fristlosen Kündigung führte

Auf der Loggia einer gemieteten Wohnung pflanzt der Mieter einen Ahornbaum. Dem Vermieter gefällt das gar nicht und er fordert den Mieter zunächst auf, den Baum zu entfernen. Als dieser nicht reagiert, verklagt er ihn erfolgreich auf Entfernung des Baums nebst Erdreich und Wurzeln. Das Urteil wird rechtskräftig, doch der Mieter denkt gar nicht daran, den Baum zu fällen. Darüber erbost setzt ihm der Vermieter eine Frist zur Beseitigung und droht ihm eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung an. Jetzt wird der Mieter zwar immer noch nicht tätig, allerdings teilt er dem Vermieter mit, dass er zunächst den Mieterverein und das bayerische Rote Kreuz kontaktieren wolle; außerdem sei  er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, das Urteil so schnell umzusetzen, sprich den Baum zu fällen. Der Vermieter lässt ihn zunächst gewähren; er gewährt ihm eine Fristverlängerung von mehreren Wochen, wiederholt aber gleichzeitig nochmals die Androhung der Kündigung. Als die verlängerte Frist längst abgelaufen ist und der Baum immer noch auf der Loggia thront, spricht der Vermieter wie angekündigt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Erst jetzt wird der Mieter tätig und entfernt den Baum überwiegend aber nicht vollständig. Im anschließenden Räumungsstreit lässt er vortragen, seine gesundheitlichen Probleme hätten ihn daran gehindert, früher tätig zu werden.

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