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Aktuelle Themen aus den Rechtsgebieten

07.11.2018

Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufsfähig

Vorgaben der Europäischen Union haben uns umfangreiche Widerrufsrechte für durch Verbraucher abgegebene Erklärungen beschert. Solche sieht das Gesetz insbesondere im Falle der Abgabe von Erklärungen rein im Wege des Fernabsatzes (ausschließlich unter Zuhilfenahme „unpersönlicher“ Medien wie Telefon, E-Mail) sowie im Rahmen der Abgabe von Erklärungen in der klassischen „Haustürsituation“ vor. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Schutzregelungen, insbesondere das darin statuierte Widerrufsrecht, auch auf Mietverträge erstreckt. Nur für den Fall, dass der zukünftige Mieter, der gleichzeitig Verbraucher ist, eine Wohnung vollständig besichtigt hat, soll ein solches Widerrufsrecht für den Mietvertrag nicht gegeben sein. Der BGH hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob einem Mieter, der eine Zustimmungserklärung zu einer vermieterseitig geforderten Mieterhöhung abgegeben hatte, ein Widerrufsrecht zusteht. Er hat dies verneint.

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02.11.2018

Erbschein erforderlich trotz notariellem Testament?

Nach ständiger Rechtsprechung ersetzt regelmäßig die beglaubigte Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts mit notariellem Testament den Erbschein, sodass sich der Erbe, der sich aus dem notariellen Testament ergibt, auch ohne gesonderten Erbschein im Rechtsverkehr legitimieren kann. Dies gilt anerkanntermaßen dann nicht, wenn das notarielle Testament die Erbfolge nicht hinreichend klar ausweist. Fehlenden Nachweis der Erbfolge hat nun das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 20.7.2018 auch dann angenommen, wenn sich Zweifel an der Testierfähigkeit und damit an der rechtswirksamen Errichtung des notariellen Testaments ergeben.

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02.11.2018

Wann sind die Voraussetzungen einer sogenannten „Pflichtteilsstrafklausel“ erfüllt?

Gerade in Testamenten, die ohne juristische Beratung, oftmals über Vorlagen aus dem Internet, erstellt werden, finden sich Pflichtteilsstrafklauseln, die im Wortlaut oftmals nicht hinreichend klar sind. Unter Pflichtteilsstrafklauseln versteht man Bestimmungen, wonach ein Schlusserbe nach dem Letztversterbenden sein testamentarisches Erbrecht verlieren soll, verlangt er nach dem erstversterbenden Elternteil seinen Pflichtteil. Mit solchen Klauseln sollen faktisch enterbte Abkömmlinge auf den 1. Todesfall davon abgehalten werden, den überlebenden Ehegatten mit Forderungen aus dem Pflichtteil zu überziehen. Wann allerdings sind die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsstrafklausel erfüllt?

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01.10.2018

Kann mit fristloser Wohnraumkündigung ordentliche Kündigung verbunden werden?

Befinden sich Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand und wünscht der Vermieter eine Beendigung des Mietverhältnisses, wird er in der Regel nicht nur außerordentlich wegen Zahlungsverzugs, vielmehr zusätzlich ordentlich kündigen. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung wird eine ordentliche Kündigung nicht durch rechtzeitige Nachzahlung unwirksam. In der anwaltlichen Praxis wäre seit jeher ein anderes Vorgehen als Beratungsfehler zu werten gewesen. Dass diese Handhabung zulässig ist, hat nunmehr der BGH in seinem Urteil vom 19.09.2018 (Vorinstanz Berlin) entschieden und damit endgültig für Rechtsklarheit gesorgt.

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10.09.2018

Schönheitsreparaturen - eine schier unendliches Kapitel!

Bereits gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es, dass der Vermieter auf den Mieter Schönheitsreparaturen bestenfalls dann wirksam überbürden kann, wenn dieser entweder eine renovierungsmangelfreie Wohnung zu Mietbeginn erhält oder der Vermieter dem Mieter für vorhandene Mängel einen angemessenen Ausgleich zur Verfügung stellt, damit dieser Nachteil so kompensiert wird, dass es für den Mieter im Folgenden zumutbar ist, Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auch durchzuführen. Diese Entscheidung löste in der Praxis häufig den Versuch aus, diese Themenstellungen in das Verhältnis zwischen Vormieter und Mieter zu verschieben, um die Möglichkeit der Überbürdung von Schönheitsreparaturen vom Vermieter auf den Mieter zu erhalten. Diesem Versuch hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22.08.2018 (VIII ZR 277/16) endgültig eine Absage erteilt.

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10.09.2018

Vermieter-Schadensersatz auch ohne Fristsetzung

Bislang schieden sich die „Geister“, ob bei Rückerhalt einer beschädigten Wohnung der Vermieter verpflichtet war, zur Schadensbeseitigung unter Fristsetzung aufzufordern. Nun hat der BGH am 28.02.2018 entschieden, dass es einer solchen Fristsetzung nicht bedürfe.

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10.09.2018

Gibt es einen „Haupterben“?

Oftmals entscheiden sich Menschen, im Rahmen der Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Form des Testamentes sich keiner fachkundiger Hilfe zu beziehen, vielmehr ihren letzten Willen selbst zu formulieren und niederzulegen. Allzu häufig kommt es dann zu Systemwidrigkeiten oder Unklarheiten, die manchmal die gesamte letztwillige Verfügung scheitern lassen. Was meint ein Erblasser z.B., wenn er das Wort „Haupterbe“ verwendet? Mit dieser Frage hatte sich wieder einmal das Kammergericht Berlin am 31.01.2018 zu beschäftigen.

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12.07.2018

Kostenerstattung für privates Sachverständigengutachten?

Bauprozesse zu führen ist in vielerlei Hinsicht schwierig. Dem Bauherrn fehlt oft schon die notwendige Kenntnis dazu, ob die Bauausführung tatsächlich mangelhaft ist oder nicht. Um in einem eventuellen Klageverfahren einen entsprechenden Sachvortrag führen zu können, werden deshalb gerne vorprozessual private Sachverständigengutachten beauftragt. Diese Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen sogar im Rahmen der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden. Der BGH hat dies in der Vergangenheit immer dort bestätigt, wo die Prozessbezogenheit des Gutachtens gegeben ist und darüber hinaus „eine verständige unvernünftige Partei die Einholung als sachdienlich ansehen durfte“. Das sei – so der BGH – immer dort zu bejahen, wo eine Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag imstande wäre. Benötigt der Auftraggeber daher das Gutachten, um eine Waffengleichheit zur Sachkunde des Bauunternehmers herzustellen, sollen die Kosten erstattungsfähig sein.

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12.07.2018

Betriebskosten: auch der in der Gebäudeversicherung mitversicherte Mietausfall kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung herrscht immer wieder Streit darüber, welche Kosten auf die Mieter umlegbar sind. Versicherungsbeiträge sind nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlegbar, wenn die Parteien dies im Mietvertrag vereinbaren. Gebäudeversicherungen sind aber unterschiedlich ausgestaltet. Mitversichert sind oftmals Risiken, die nicht dem Mieter, sondern vielmehr dem Vermieter zugute kommen. Hierüber entbrennt immer wieder ein Streit.

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