Frau Rechtsanwältin Antje Reichert ist Fachanwältin für Miet – und Wohnungseigentumsrecht. Die Rechtsberatung erfolgt aber auch im Arbeitsrecht, privaten Baurecht und allgemeinem Zivilrecht. Die Fallbearbeitung erfolgt sowohl außergerichtlich, als auch durch Prozessvertretung. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung verfügt die Kanzlei über eine langjährige Erfahrung und ein motiviertes Team, das eine abschließende Bearbeitung Ihres Falles garantiert.
Durch die Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Stefanie Scheuber wird auch der gesamte Bereich des Erbrechts kompetent mit abgedeckt.
Mietverträge, Immobilienkaufverträge, und Teilungserklärungen sind für juristische Laien oft unverständlich formuliert. Wenn es darum geht, finanzielle Risiken abzuschätzen, gestaltend einzugreifen oder einen bereits eingetretenen Schaden zu minimieren, sind wir die richtige Adresse. Eine langjährige Erfahrung sowohl im Miet- als auch Wohnungseigentumsrecht garantiert auch dort eine kompetente Beratung, wo die Rechtsgebiete ineinandergreifen.
Arbeitsrechtlich Mandatsbetreuung reduziert sich nicht auf die Führung von Kündigungsschutzverfahren. Vertragsgestaltung, vorbereitende Beratung zu Beginn eines Konflikts und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten hat mindestens eine genauso hohe Bedeutung, wie die prozessuale Abwicklung vor dem Arbeitsgericht. Eine Festlegung auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberinteressen besteht nicht, so dass beide Seiten der Medaille eine interessensgerechte Beratung ermöglichen. Im Bereich des Arbeitsrechts verfügt Frau Rechtsanwältin Antje Reichert über die erfolgreiche Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Privates Baurecht bildet eine Schnittmenge mit dem Wohnungseigentumsrecht. Das Fachgebiet Immobilien recht vereint die Schnittmenge von WEG-Recht, Mietrecht und Baurecht. Ohne fundierte Kenntnisse in den ersten beiden Rechtsgebieten, kann eine umfassende Fallbearbeitung im privaten Baurecht eigentlich nicht gewährleistet werden.
"Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen. Was man nicht nützt, ist eine schwere Last; Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen."
Vers 682 ff. / FaustFür jeden Selbstständigen ist es der Albtraum, wenn sein Betrieb aufgrund einer Betriebsschließungsanordnung geschlossen wird. Die Kosten laufen weiter, nur Einnahmen bleiben aus. Dieses Risiko versuchen viele Gewerbetreibende über Betriebsschließung Versicherungen/Betriebsunterbrechungsversicherung abzudecken. Je nach Versicherungsvertrag ist dem versicherbaren Risiko auch eine Schließung aufgrund einer Anordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes zugeordnet. Im Zusammenhang mit Corona mussten allerdings viele Versicherungsnehmer feststellen, dass Versicherungen die Deckung verweigerten, mit unterschiedlichen Argumenten. Ein Münchner Gastronom hatte nun geklagt und hat am 01.10.2020 vom Landgericht München I Recht bekommen: Seine Versicherung muss zahlen (Az. 12 O 5895/20).
...→ mehrJahrelang gab es in einem Mietshausstreit unter den Nachbarn. Insbesondere der Lebensgefährte einer Mieterin beleidigte und bedrohte die anderen Bewohner des Hauses im Rahmen häufiger Besuche. Dies veranlasste die Vermieterinnen, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zu kündigen. Der Bundesgerichtshof hatte sich sodann mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung von Seiten der Mietpartei zu beschäftigen und kam zu dem Ergebnis, dass die Kündigung gerechtfertigt sei, die Zwangsvollstreckung zulässig.
...→ mehrDas LG Frankfurt am Main hat sich in einer Entscheidung vom 7.8.2020 (Beschluss vom 07.08.2020 - 2-05 O 160/20) zu der Frage geäußert, ob bei Corona bedingten Umsatzeinbußen die Verpflichtung zur Zahlung der Miete berührt wird. Das Gericht kommt in einer sehr kurzen Begründung zu dem Ergebnis, dass das Verwendungsrisiko im Gewerberaummietrecht grundsätzlich beim Mieter liegt.
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