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Aktuelle Themen aus den Rechtsgebieten

08.05.2017

Reservierungsvereinbarungen vor Immobilienkauf formbedürftig?

Usus ist es, hat man über einen Makler eine Immobilie gefunden, diese gegen Gebühr exklusiv reservieren zu lassen, um gegebenenfalls Vorfragen zu klären oder einfach nur eine gewisse Überlegungszeit hinsichtlich des endgültigen Kaufentschlusses zu haben. Die Gebühren differieren je nach Vorgabe des Maklers in der Höhe nicht unerheblich.

Das Amtsgericht München hatte sich in seinem Urteil aus dem Jahre 2016 zum Az. 191 C 28518/15 mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine solche Reservierungsvereinbarung formfrei möglich ist oder bereits der Form unterliegt, die auch im Rahmen eines Immobilienkaufs einzuhalten ist – notarielle Beurkundung.

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26.04.2017

Vermieter darf „Messi“ kündigen

Der Albtraum eines jeden Vermieters: der Mieter lässt die Wohnung verwahrlosen, stellt sie übermäßig voll und entsorgt seinen Unrat nicht. Ein Raum der Wohnung kann gar nicht mehr betreten werden, das Badezimmer zumindest nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Eine Beheizung der Räumlichkeiten ist über die vorhandenen Heizkörper gar nicht mehr möglich, der Mieter beheizt die Wohnung selbst nur noch über einen Radiator, der in der Küche steht. Daraufhin erklärt der Vermieter die Kündigung und – nachdem der Mieter nicht auszieht – erhebt Räumungsklage.

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23.04.2017

Vermieterkündigung - „last exit“ Härtegründe?

Der Mieterschutz im Wohnraummietrecht ist im BGB sehr ausgeprägt. So können Wohnraummietverträge in aller Regel nicht mehr befristet abgeschlossen werden, eine Kündigung ist – abgesehen von wichtigen Gründen – nur bei berechtigten Interesse des Vermieters möglich. Auch gegen übermäßige Mieterhöhungen ist der Mieter durch ein komplexes System abgesichert. Greift allerdings dennoch eine ordentliche Kündigung, besteht für den Mieter der letzte Ausweg, gemäß § 574 I BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn er Härtegründe im Sinne des Gesetzes vorbringt.

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11.04.2017

Besichtigungsrecht des neuen Eigentümers nach Erwerb einer vermieteten Wohnung

Allgemein wird im deutschen Wohnungsmietrecht der Schutz des Mieters auf seine Privatsphäre sehr „hochgehängt“. Nur in Ausnahmefällen hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen. So darf er z.B. Schäden und Mängel aufnehmen, Besichtigungen nach Kündigung des Mietverhältnisses durchführen und Zähler ablesen (lassen). Letztendlich bedarf es immer eines Grundes für eine Besichtigung. Darf nun der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung diese Wohnung nach Ankauf besichtigen?

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03.03.2017

… Und wer zahlt jetzt den Notarentwurf?

Grundstücksgeschäfte sind ausschließlich auf notarieller Basis abzuwickeln. Oftmals bedient sich eine der Parteien des in Aussicht genommenen Grundstückskaufs eines Maklers. Oftmals wird dann, bevor die wirtschaftlichen Eckdaten des Kaufs endverhandelt sind, bereits von diesem Makler ein Kaufvertragsentwurf beim Notar in Auftrag gegeben. Kommt dann der Vertrag nicht zu Stande, gibt es häufig Streit um die anfallenden Notarkosten. Mit einem solchen Fall hatte sich das OLG Hamm am 29.6.2016 zu beschäftigen und die Frage zu entscheiden, ob der Kaufinteressent, der den Makler beauftragt hatte, die Notarkosten zu tragen hat.

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02.03.2017

Auslegung einer testamentarischen Regelung anhand eines formunwirksamen Testaments

Es stritten 3 Enkel als Miterben um die Auslegung eines im Jahre 1999 notariell errichteten Testaments. Die Erblasserin hatte in diesem Testament 2 Eigentumswohnungen jeweils einem Erben zugeordnet, dabei verfügt, dass ein Wertausgleich zu Gunsten des Abkömmlings, der keine Wohnung erhalten hatte, nicht stattzufinden habe und an den restlichen Vermögenswerten die Erben entsprechend ihrer Erbanteile partizipieren sollten.

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08.02.2017

Ja, wo klagt er denn?

Wohnungseigentümer A nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung wegen einer Äußerung in Anspruch, die B im Rahmen einer Eigentümerversammlung getätigt hat. Das Amtsgericht weist die Klage zurück und das angerufene Landgericht verwirft die Klage als unzulässig, weil es sich für un zuständig hält. Es begründet dies damit, dass es sich um eine Streitsache im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG handelt und damit ein anderes Landgericht zuständig sei.

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07.02.2017

Vorsicht bei verspäteter Rückgabe des Mietobjekts

Ein Mieter, dem ordnungsgemäß gekündigt wurde – beispielsweise aufgrund Eigenbedarfs –, dann aber trotzdem nicht zum Ende der Kündigungsfrist auszieht, muss damit rechnen, dass der Vermieter für die Zeit der Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Nachforderung geltend macht. Denn die rechtmäßig ausgesprochene Kündigung beendet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist und damit auch die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung zur Miethöhe. Nach diesem Zeitraum, also nach verstrichener Kündigungsfrist, wird für die Gebrauchsüberlassung nicht mehr die ursprünglich vereinbarte Miete, sondern eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Mieter geschuldet. Diese darf der Vermieter anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festsetzen, wie der BGH nun in einer Entscheidung vom 18.1.2017 (Aktenzeichen: VIII ZR 17/16) entschied. Er bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München I.

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30.01.2017

Kann sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Rahmen einer Wohnraumkündigung auf Eigenbedarf berufen? Welche Folge hat die Verletzung der sogenannten Anbietpflicht?

In der Praxis nicht selten ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter. Immer dann, wird Wohnraum ausschließlich zum Zwecke der Vermietung gehalten, steht eine solche Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Raum, auch wenn sie nicht explizit gegründet wurde. Will nun ein Angehöriger eines Gesellschafters die Wohnung beziehen, stellt sich die Frage, ob die Vermieter-GbR zu diesem Zweck das bestehende Wohnraummietverhältnis kündigen darf. Dies nämlich steht auf den 1. Blick in gewissem Widerspruch zur gesetzlichen Regelung, da das Rechtssubjekt GbR selbst nicht wohnen kann und eigentlich auch keine Angehörigen hat.

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