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19.01.2018

Können vom Erblasser nicht geltend gemachte Leibrentenzahlungsansprüche verjähren?

In dem entschiedenen Fall hatte der spätere Erblasser mit notariellem Vertrag aus dem Jahre 1996 Unternehmensanteile auf seinen Sohn übertragen bei gleichzeitiger Verpflichtung, an den späteren Erblasser und seine damals noch lebende Ehefrau eine monatliche Leibrente von 10.000,00 DM zu zahlen. Gleichzeitig errichtete er ein Testament und setzte eine andere Person als Alleinerbin ein. Der Sohn reduzierte seine monatlichen Zahlungen nach einigen Jahren, was der spätere Erblasser ohne weiteres hinnahm. So liefen Rückstände von ca. 295.000,00 € auf, die die Erbin geltend machte.

Das OLG Hamm stellte klar, dass alle Einwendungen seitens des zahlungsverpflichteten geltend gemacht werden könnten, insbesondere auch solche, die schon zu Lebzeiten des Erblassers begründet waren. So könne sich der Zahlungsverpflichtete ohne weiteres auf die Einrede der Verjährung berufen, es sei denn, im Einzelfall würden Stundungsabreden bewiesen.



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