Inhaltskontrolle im Gewerberaummietvertrag
Bei Gewerberaummietverträge besteht im Verhältnis zu Wohnraummietverträgen die Möglichkeit, das Minderungsrecht des Mieters einzuschränken. Allerdings unterliegen solche Klauseln immer dann, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen), einer Inhaltskontrolle, die an § 307 BGB gemessen wird.
→ mehrIn den Mietvertrag eingetretener Nießbraucher kann durch Schriftformnachholungsklausel in langfristigem Gewerberaummietvertrag nicht gebunden werden
Für das Wohnraummietrecht hat sich die Fragestellung nach der Befristung von Mietverträgen durch die Mietrechtsreform 2001 weitestgehend erledigt. Im Gewerberaummietrecht ist der Abschluss befristeter Mietverträge nicht nur nach wie vor möglich, vielmehr auch absolut üblich.
→ mehrGenehmigung zur Hundehaltung schließt Schadenersatzanspruch des Vermieters für verkratzten Parkett aus
In den meisten Mietverträgen wird die Tierhaltung in der Mietwohnung von einer Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht. Gerade bei größeren Tieren kann die Hundehaltung ohne die entsprechende Genehmigung sogar einen Kündigungsgrund darstellen. Daher ist es dem Mieter stets anzuraten, vor der Anschaffung eines Tieres den Vermieter um Erlaubnis zu fragen.
→ mehrAbschluss eines Wohnraummietvertrags auf Lebenszeit des Mieters verstößt nicht gegen § 575 BGB
Die Mietvertrags¬parteien können einen auf Lebenszeit des Mieters befristeten Wohn-raummietvertrag abschließen. Darin liegt kein Verstoß gegen § 575 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg, Urteil vom 21.03.2013, Az.: 3 S 368/12, hervor.
→ mehrDas Ende der Parabolantenne?
Sowohl in Wohnungseigentümergemeinschaften als auch im Mietrecht ist häufiger Streitpunkt, dass ausländische Wohnungsnutzer ihr Informationsbedürfnis in Muttersprache und aus dem Heimatland nicht über den normalen Breitbandkabelanschluss befriedigen können.
→ mehrMietbeginn und Schriftform im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrags
Die Frage nach der Einhaltung der Schriftform ist im gewerblichen Mietverhältnis dann essenziell, wenn ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Ein solcher ist auf die gesamte beabsichtigte Vertragsdauer nur dann wirksam begründet, wenn gemäß § 550 BGB die Regelungen des Mietvertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Schriftform niedergelegt sind. Dies betrifft vor allem die essenziellen Regelungen des Vertragsverhältnisses, dort insbesondere den Beginn des Mietverhältnisses.
→ mehrQuotenabgeltungsklausel im Mietvertrag unwirksam!
Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:
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