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15.04.2015

Bezugnahme in handschriftlichem Testament auf maschinengeschriebenen Text führt regelmäßig zur Unwirksamkeit

Das Gesetz sieht 2 Möglichkeiten vor, ein Testament zu errichten: Privatschriftlich, d.h., vollständig handgeschrieben und unterschrieben, sowie unter Zuhilfenahme eines Notars. Im Rahmen der zuletzt genannten Testamentsform bedarf es keiner handschriftlichen Niederlegung, weder, wird das Testament beurkundet, noch, wird es in Form einer offenen Schrift an das Notariat gegeben. 

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14.08.2014

In den Mietvertrag eingetretener Nießbraucher kann durch Schriftformnachholungsklausel in langfristigem Gewerberaummietvertrag nicht gebunden werden

Für das Wohnraummietrecht hat sich die Fragestellung nach der Befristung von Mietverträgen durch die Mietrechtsreform 2001 weitestgehend erledigt. Im Gewerberaummietrecht ist der Abschluss befristeter Mietverträge nicht nur nach wie vor möglich, vielmehr auch absolut üblich. 

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11.03.2014

Schriftformnachholungsklausel im Erwerbsfall

Im Gewerberaummietrecht ist die Vereinbarung befristeter Mietverträge nicht nur nach wie vor zulässig, vielmehr auch die Regel. Sowohl Vermieter als auch Mieter ist häufig daran gelegen, sich längerfristig zu binden und damit einen mehrjährigen Mietvertrag – gegebenenfalls mit mehreren Optionen zur Verlängerung – abzuschließen. § 550 BGB verlangt in diesem Fall die Einhaltung der Schriftform. 

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02.01.2014

Mündliche Änderung eines befristeten Mietvertrags und ihre Auswirkungen auf Wertsicherungsklauseln

Im Gewerberaummietrecht ist es nach wie vor zulässig, zeitlich befristete Verträge zu schließen. Ein Mietvertrag bleibt jedoch über die vereinbarte Laufzeit nur dann unkündbar, wenn er in Gänze dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB entspricht. Mündliche Absprachen im Nachgang können einen solchen befristeten Mietvertrag damit kündbar machen, was in der Praxis häufig nicht gesehen wird. Diese Kündbarkeit hat dann auch Auswirkungen auf vereinbarte Wertsicherungsklauseln, da diese unter anderem als Wirksamkeitsvoraussetzung die fehlende Lösbarkeit einer Partei vom Vertrag über mindestens zehn Jahre hat.

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02.10.2013

Mietbeginn und Schriftform im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrags

Die Frage nach der Einhaltung der Schriftform ist im gewerblichen Mietverhältnis dann essenziell, wenn ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Ein solcher ist auf die gesamte beabsichtigte Vertragsdauer nur dann wirksam begründet, wenn gemäß § 550 BGB die Regelungen des Mietvertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Schriftform niedergelegt sind. Dies betrifft vor allem die essenziellen Regelungen des Vertragsverhältnisses, dort insbesondere den Beginn des Mietverhältnisses.

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