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10.02.2016

Betriebskostenabrechnung - das immer wieder leidige Thema für Vermieter!

Jeder, der Wohn- und Gewerberaum vermietet, sieht sich jedes Jahr aufs Neue konfrontiert mit der Fragestellung, wie Betriebskosten abzurechnen sind. Eine Unzahl von Einzelfallurteilen und sich widersprechenden Rechtsprechungsansätzen macht dem Vermieter das Leben insoweit schwer.

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24.09.2015

Nebenkosten des vermietenden Eigentümers erst nach Beschlussfassung der WEG abrechenbar?

Der vermietende Wohnungseigentümer steht bei verzögerter Abrechnung des Hausgeldes innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oft vor dem Problem, dass er zwar gegenüber seinem Mieter innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB über die Betriebskosten abrechnen muss, um mit der Nachforderung aus der Abrechnung nicht ausgeschlossen zu sein.

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02.09.2014

Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis

In der Praxis ist kaum ein Themenkreis so problemträchtig wie die richtige Erstellung einer Abrechnung der Betriebskosten im Mietrecht. Wie ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter im Abrechnungszeitraum Vorauszahlungen teilweise nicht erbracht hat? Muss in die Abrechnung eingestellt werden, was der Mieter hätte zahlen müssen oder dasjenige, was er tatsächlich gezahlt hat?

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05.12.2013

Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht

Eine für sich genommen nachvollziehbare und den Mindestanforderungen genügende Abrechnung, die Angaben zu den Gesamtkosten der Abrechnungseinheit, dem Verteilerschlüssel und dem Anteil des Mieters enthält, kann sich im Nachhinein als aus formellen Gründen unwirksam erweisen, wenn durch Einsichtnahme in die Belege offenbar wird, dass der Vermieter Vorwegabzüge oder andere Rechenschritte vorgenommen hat, die aus der Abrechnung nicht ersichtlich oder darin nicht ausreichend erläutert sind. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.10.2013 – VIII ZR 22/13.

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15.08.2013

Keine Haftungsbeschränkung zu Gunsten des Erben bei Wohngeldschulden

In vielen Nachlässen finden sich Grundstücke mit Immobilien oder eben auch Eigentumswohnungen. War der Erblasser Eigentümer einer Eigentumswohnung ist er auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Monatlich hat er Hausgeld zu bezahlen, mit dem – vergleichbar bei der Miete den Betriebskosten – laufende Kosten für sein Wohneigentum abzudecken hat. 

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