Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte?
Viele Personen sichern sich für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit mittlerweile über eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ ab. Existiert eine wirksame Vorsorgevollmacht, darf ein Betreuer dann nicht bestellt werden, ist also nachrangig, wenn der Vorsorgebevollmächtigte in der Lage ist, diese Vorsorgevollmacht auch auszuführen.
→ mehrKündigung einer Mietwohnung eines Betreuten muss dem Betreuer zugehen
Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter im Sinne von § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist.
→ mehrBetreuung vs. Generalvollmacht
Das Instrument der Vorsorgevollmacht verbreitet sich immer mehr. Mit einer solchen Vorsorgevollmacht ist das Betreuungsgericht in dem Fall, in dem eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann gehindert, einen Betreuer nach Betreuungsrecht zu bestellen.
→ mehrWiderruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Die Kläger sind Erben der ursprünglichen Klägerin und verlangen von deren Sohn nach Widerruf der zu Grunde liegenden Schenkung die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks.
→ mehrIn Ausnahmefällen - Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
§ 1896 II Satz 3 BGB sieht ausdrücklich vor, dass eine rechtliche Betreuung über das Betreuungsgericht nur dann angeordnet werden darf, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann und er keine Vorsorgevollmacht errichtet hat.
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