Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentumsanlage besteht aus 31 Wohneinheiten. Es befinden sich aber nur 6 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück der WEG. Die Zuordnung dieser Stellplätze erfolgt zu den Wohnungen 26-31, die Wohnungen 1-25 nutzen einen PKW-Stellplätze auf dem Nachbargrundstück, das im Zeitpunkt der Errichtung der Teilungserklärung im Jahr 1982 noch im Eigentum des Bauträgers stand.
→ mehrNebenkosten des vermietenden Eigentümers erst nach Beschlussfassung der WEG abrechenbar?
Der vermietende Wohnungseigentümer steht bei verzögerter Abrechnung des Hausgeldes innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oft vor dem Problem, dass er zwar gegenüber seinem Mieter innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB über die Betriebskosten abrechnen muss, um mit der Nachforderung aus der Abrechnung nicht ausgeschlossen zu sein.
→ mehrEin Döner-Imbiss ist kein Laden
Die Bezeichnung einer Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als »Laden« bindet den Eigentümer hinsichtlich der zulässigen Nutzung so weit, als eine Nutzung, die über das, was man bei einem Laden als Beeinträchtigung erwarten darf, nicht zulässig ist.
→ mehrGenerelle Redezeitbeschränkung in Wohnungseigentümerversammlung unzulässig
In Wohnungseigentümerversammlungen geht es oftmals heiß her. Gerade in großen Gemeinschaften kann es daher notwendig sein, die Redezeit des einzelnen Eigentümers zu begrenzen, wenn die Tagesordnung zahlreiche Beschlüsse vorsieht und die Einhaltung eines zeitlichen Rahmens dadurch sichergestellt wird.
→ mehrZum Haftungsumfang des Beirats bei Ansprüchen gegen den Verwalter
In WEG-Verfahren gewinnt die Frage, ob auch der Verwaltungsbeirat bei einer erfolgreichen Anfechtung der Jahresabrechnung haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, angesichts der Häufigkeit von Beschlussanfechtungsverfahren immer mehr an Bedeutung.
→ mehrBeschluss über die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Allstimmigkeit
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde 2010 ein Mehrheitsbeschluss gefasst, der einem Unternehmen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage gestatten sollte.
→ mehrWohnungseingangstüren sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum
Der BGH hat mit Urteil vom 25.10.2013, Az.: V ZR 212/12, entschieden, dass Wohnungseingangstüren nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen, sondern zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer sind. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet.
→ mehr