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18.07.2016

Wie lange darf der Vermieter eigentlich mit dem Ausspruch der Kündigung wegen Zahlungsverzug warten?

Wenn der Mieter mit der Miete in Verzug gerät, hat der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB normiert, dass ein Rückstand von 2 Monatsmieten ausreicht, um das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. An anderer Stelle ist im Gesetz geregelt, dass bei Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund die Kündigung nicht ewig möglich sein soll. In § 314 Abs. 3 BGB ist nämlich geregelt, dass der Berechtigte nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen kann, nachdem er von dem Grundkenntnis erhalten hat. Der BGH entschied nun allerdings, dass diese Vorschrift auf die Kündigungsvorschriften nicht anwendbar ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15 -). Was war passiert?

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24.09.2015

Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung

Die Teilungserklärung beschreibt das Teileigentum des Beklagten als »Ladenraum«. In der Einheit wird über 20 Jahre hinweg eine Gaststätte betrieben. Nach Freigabe der Öffnungszeiten für Gaststätten hat diese Gaststätte seit 2007 bis in die frühen Morgenstunden geöffnet. 

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13.07.2015

Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich unzulässig

Der BGH hatte erneut über einen Unterlassungsanspruch einer WEG wegen zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit zu entscheiden. Mit Urteil vom 10.7.2015, Aktenzeichen: V ZR 169/14, entschied er, dass sich eine WEG erfolgreich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wehren kann.

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11.05.2015

Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

Die Bezeichnung einer Einheit in der Teilungserklärung gibt gewissermaßen den Zweck der Nutzung wieder, der dem jeweiligen Eigentümer erlaubt ist, ohne dass er bei dieser Nutzung eine Aufforderung zur Unterlassung durch die übrigen Eigentümer befürchten muss. Jede andere Nutzung als die der Teilungserklärung vorgegebene kann eine zweckwidrige Nutzung darstellen, die gerade diesen Unterlassungsanspruch unter gewissen Umständen gewährt. 

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06.11.2013

Schmerzensgeldanspruch wegen „Mobbings“ verwirkt nach zwei Jahren

Unternimmt der Arbeitnehmer auf ein Mobbing am Arbeitsplatz nichts, macht er insbesondere gegen den Arbeitgeber keine Anspüche geltend, so ist ein hierauf gestützer Schmerzensgeldanspruch verwirkt. Der Arbeitgeber muss nach dieser Zeit nicht mehr mit einer Anspruchsgeltendmachung rechnen. So entschied das LAG Nürnberg in einem Urteil vom 28.10.2013, Az.: 5 Sa 525/11.

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