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Rechtsanwältin Reichert in Nürnberg

Kündigung

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Ob wirksam oder nicht: Jede Kündigung muss, will man sich gegen sie wehren, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang gerichtlich angefochten werden, § 4 KSchG. Voraussetzung ist natürlich, dass ich als Arbeitnehmer dem Kündigungsschutzgesetz unterliege. Denn so hart es klingt: jede noch so grundlos ausgesprochene Kündigung wird wirksam, wenn die Dreiwochenfrist nicht eingehalten wird.

Ob ein solches Klageverfahren erfolgreich verläuft, hängt von vielen Faktoren ab. Der Glaube vieler Arbeitnehmer, es müsse bei jeder Kündigung eine Abfindung gezahlt werden, ist einer vieler Rechtsirrtümer. Einen Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer nur in besonderen Ausnahmesituationen. Es mag häufige Praxis sein, Bestandsstreitigkeiten vor Gericht mit einer Abfindungszahlung zu vergleichen. Einen Anspruch hat der Arbeitnehmer hierauf nicht. Und ob sich der Arbeitgeber auf eine solche Abfindungszahlung einlässt, ist häufig nur eine wirtschaftliche Entscheidung.

Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines solchen Klageverfahrens, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Wir besprechen mit Ihnen, wie taktisch vorzugehen ist, welche Alternativen zur Fortsetzung eines solchen Prozesses bestehen und welche wirtschaftlichen Risiken damit verbunden sind. Orientiert an Ihren Möglichkeiten erarbeiten wir mit Ihnen ein Konzept, mit dem Sie wirtschaftlich und tatsächlich leben können. Denn nicht selten sind die finanziellen Auswirkungen weniger gravierend, als die psychischen. Auch das gilt es daher im Blick zu behalten.