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Besseres Jobangebot? Wohnortwechsel? Und wie komme ich jetzt aus meinem Arbeitsvertrag raus?
Mancher Arbeitnehmer hat ein umgekehrtes Problem: er sieht sich aufgrund langer Betriebszugehörigkeit langfristig an seinen Arbeitgeber gebunden, möchte aber aus Gründen, die in seinem persönlichen Lebensumfeld liegen, kurzfristig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Wie stellt man das an? Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, von meinem Arbeitgeber vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag entlassen zu werden? Wie ist das eigentlich mit Ansprüchen des Arbeitgebers, wenn ich einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine? Wie wirkt sich eine einvernehmliche Vertragsaufhebung – wenn sich mein Arbeitgeber dazu bereit erklärt – denn eigentlich auf den Bezug von Arbeitslosengeld aus, sollte ich nicht sofort in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln? Was muss und was sollte ich regeln?
Etwas so wichtiges wie sein Arbeitsverhältnis sollte man nicht ungeregelt lassen. Natürlich kann man einen Arbeitsvertrag einfach kündigen. Als Arbeitnehmer braucht man hierfür nicht einmal einen Grund anzugeben. Da die Auswirkungen einer solchen Entscheidung allerdings häufig sehr weitreichend sind, sollten Sie sich bei der Gestaltung fachlichen Rat holen. Aber auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Vermeidung eines Kündigungsschutzverfahrens den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anrät, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und mindestens eine Nacht drüber schlafen. Und gut ausgeschlafen dann rechtlichen Rat einholen. Denn erst einmal unterzeichnet lassen sich solche Erklärungen nicht unbedingt wieder rückgängig machen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine einmal abgegebene Erklärung angefochten werden.