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Rechtsanwältin Reichert in Nürnberg

Arbeitsvertrag

Soziale Abhängigkeit oder: wann habe ich eigentlich einen Arbeitsvertrag?

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Es werden ganze Bücher zu diesem Thema geschrieben, weil die Frage, wann ich in einem Arbeitsverhältnis im Sinne eines Dienstvertrages zu meinem Arbeitgeber stehe und wann ich vielleicht nur ein freier Mitarbeiter oder gar selbstständig bin, manchmal nicht so einfach zu beantworten ist. Zwar gibt es in Deutschland ein sogenanntes Nachweisgesetz, dass den Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag schriftlich zu verfassen. In dem Nachweisgesetz ist auch genau geregelt, was in meinem Arbeitsvertrag alles enthalten sein muss.

Die Praxis weicht wie so oft auch hier davon ab. Denn auch wenn das Nachweisgesetz dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich niederzulegen, so existiert im BGB kein Formzwang zum Abschluss eines Dienstvertrages. Ein Vertrag kann daher auch mündlich geschlossen werden. Kommt es zu Problemen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, werfen viele zum 1. Mal einen Blick in den Arbeitsvertrag – wenn er denn schriftlich fixiert wurde –. Doch nicht jeder wird daraus schlau. Wie ist das eigentlich, wenn in meiner Branche ein Tarifvertrag existiert? Welche Regelungen sind denn jetzt vorrangig, die aus dem Tarifvertrag oder das, was in meinem Arbeitsvertrag steht? Unterliege ich denn überhaupt den Geltungen des Tarifvertrages? Wo bekomme ich den Tarifvertrag her?

All das sind Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen behilflich sind. Und das nicht erst, wenn es zu einer Kündigung gekommen ist. Denn manches Problem lässt sich einfach lösen, wenn beide Parteien an den Inhalt der Vertragsbeziehung erinnert werden.