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Rechtsanwältin Reichert in Nürnberg

Hausverwaltung

Lassen Sie sich als Wohnungseigentümer lieber vorbeugend beraten, um Fehler zu vermeiden.

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Größere Wohnungseigentümergemeinschaft müssen sich über einen Hausverwalter organisieren. Doch nicht immer agiert der Verwalter im Interesse der Gemeinschaft. Kommt es zu Konflikten zwischen der WEG und dem Verwalter, ist eine genaue Kenntnis darüber, was der Verwalter darf und was eben nicht, unablässig. Aber auch bei der jährlichen Überwachung des Verwalters muss ein beratender Jurist exakte Kenntnisse darüber haben, wie die Kontrolle gewährleistet ist. Verbucht der Verwalter die Kosten richtig? Was muss ich als Verwaltungsbeirat bei der Rechnungsprüfung eigentlich alles tun? Oft sind es gerade die fehlenden Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der einzelnen Organe einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die zu Konflikten führen. Manchmal lässt sich das korrigieren, manchmal führt der Hinweis auf bestimmte Fehler aber auch dazu, dass sich die Gemeinschaft von dem Verwalter trennen möchte. Weil mit einer solchen Entscheidung auch immer finanzielle Interessen tangiert sind, lohnt sich in den meisten Fällen an dieser Stelle kompetenter Rat. Die Idee, erst einmal so weiter zu wurschteln, weil man die hohen Kosten für den Rechtsanwalt scheut, werden in der Praxis häufig ziemlich teuer. Denn hat die Gemeinschaft jahrelang dabei zugeschaut, wie der Verwalter die Rücklagen verbraucht hat und ihm dafür sogar eine Haftungsfreistellung durch einen Entlastungsbeschluss erteilt, ist es meist schwierig, diese Sachverhalte zu revidieren.

Mancher Verwalter ist sich ebenfalls nicht zu schade, bereits im Vorfeld juristischen Rat einzuholen. Der gute Verwalter erkennt seine Grenzen und wird sich lieber vorbeugend beraten lassen, als durch vermeidbare Fehler wertvolles Vertrauen „seiner Eigentümer“ zu verlieren.