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Rechtsanwältin Reichert in Nürnberg

Gebäude- und Grundstückskauf

Kauf des Leben, oder: warum die eine so wichtige Entscheidung gut durchdacht sein sollte

Nur ein- oder zweimal im Leben kauft im Durchschnitt ein Normalbürger ein Grundstück oder Haus. Bei Eigentumswohnungen mag das öfter vorkommen. Auf große Erfahrungswerte können die meisten deshalb dabei nicht zurückblicken. Umso wichtiger ist es, überhaupt erst einmal ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln, worauf es bei den Regelungen im Vertrag ankommt. Kann man sich mit dem Werkvertrag für den Bau des Hauses noch ohne Vertrag bewegen, so ist beim Grundstückskauf die Mitwirkung eines Notars gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Man könnte sich daher an dieser Stelle eigentlich bereits entspannt zurücklehnen, weil durch diese Verpflichtung ja ohnehin der Vertrag durch den Notar gemacht wird. Eigentlich. Denn uneigentlich müssen die Notare ihre Verträge nicht vor Gericht verteidigen. Sie sind mit den Folgen einer unzureichenden Vertragsgestaltung daher nicht konfrontiert. Der Notar ist außerdem der Ansprechpartner für Käufer und Verkäufer, muss also unparteiisch sein. Er wird daher keine der Parteien dahingehend beraten, besondere Probleme im Vertrag zu regeln. Hier ist der Käufer oder Verkäufer vielmehr auf seine eigene rechtliche Beratung angewiesen, wenn er nicht selbst über ein entsprechendes Fachwissen verfügt.

Vertrag kommt von vertragen. Regelungen überlegt man sich daher am besten dann, wenn man miteinander noch darüber sprechen kann. Ist erst einmal ein Streit entbrannt, ist es häufig unmöglich, mit der Gegenseite zu verhandeln. Natürlich kann man sich im Vorfeld einer so wichtigen Entscheidung wie eines Haus- oder Grundstückkaufs nicht jedes mögliche Problem ausdenken und dafür eine Lösung erarbeiten. Es sind aber häufig die immer wiederkehrenden Probleme, die dem Laien einfach unbekannt sind und dafür bei ihm kein Problembewusstsein wecken. Wir bieten Ihnen hier eine Hilfestellung an, erklären Ihnen den Vertragsentwurf des Notars und zeigen Ihnen alternative Gestaltungsmöglichkeiten.