Baumängel
Haus eingestürzt, was nun?
Nicht immer tritt ein Mangel so drastisch zu Tage. Häufig sind es gerade die kleinen Dinge, die einen größeren Mangel überhaupt erst vermuten lassen. Das Haus steht 4 Jahre, es zeigen sich einige Risse. Das können einfache Schwundrisse sein, die lediglich einen optischen Mangel begründen und nicht auf eine größere Katastrophe hinweisen. Es können aber auch Vorboten eines größeren Problems sein, beispielsweise eines Konstruktions- und/oder Planungsfehlers. Für den Laien ist das nicht ohne weiteres erkennbar. Frau Rechtsanwältin Antje Reichert begleitet Sie, wenn es darum geht, einen Anspruch aus Gewährleistung durchzusetzen. Egal, ob es um eine Nachbesserung oder die Durchsetzung einer Ersatzvornahme geht. Die Möglichkeiten werden besprochen und – ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen – durchgesetzt.