Forderungsvollstreckung
Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Zwangsvollstreckung ist ein Thema, das in den meisten Kanzleien stiefmütterlich behandelt wird. Gerade nach der Reform der Sachaufklärung hat die Vollstreckung Ihrer titulierten Forderungen eine neue Bedeutung bekommen. Nicht selten hört das Engagement der Kanzleien an dieser Stelle auf, weil der Aufwand für die Durchsetzung Ihrer Forderungen sehr hoch ist. Wir verstehen die Mandatsübernahme als komplexe Aufgabenstellung, die Ihre Erwartung, die Verwirklichung Ihrer Rechte, mit einschließt. Die Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und bringt diese ein. Durch die Nutzung moderner Medien und eine schlanke und effiziente Kanzleistruktur ist sichergestellt, dass die angebotene Rechtsanwaltsdienstleistung stets persönlich, professionell und kostenbewusst erfolgt.
Zwangsvollstreckung ist dabei nur der Oberbegriff einer Vielzahl von Möglichkeiten, Ihr Urteil von einem Stück Papier in Geld zu verwandeln. Den Gegner zur Vermögensauskunft zu laden, einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu erwirken, die Pfändung zu betreiben oder Grundbucheintragungen zu erwirken. Auch die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen (Zwangsversteigerung) gehören hierher. Mit Augenmaß und immer mit dem Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, werden in Absprache mit Ihnen die Möglichkeiten besprochen und umgesetzt.