Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung
Die Teilungserklärung beschreibt das Teileigentum des Beklagten als »Ladenraum«. In der Einheit wird über 20 Jahre hinweg eine Gaststätte betrieben. Nach Freigabe der Öffnungszeiten für Gaststätten hat diese Gaststätte seit 2007 bis in die frühen Morgenstunden geöffnet.
→ mehrZweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich unzulässig
Der BGH hatte erneut über einen Unterlassungsanspruch einer WEG wegen zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit zu entscheiden. Mit Urteil vom 10.7.2015, Aktenzeichen: V ZR 169/14, entschied er, dass sich eine WEG erfolgreich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wehren kann.
→ mehrUnterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Die Bezeichnung einer Einheit in der Teilungserklärung gibt gewissermaßen den Zweck der Nutzung wieder, der dem jeweiligen Eigentümer erlaubt ist, ohne dass er bei dieser Nutzung eine Aufforderung zur Unterlassung durch die übrigen Eigentümer befürchten muss. Jede andere Nutzung als die der Teilungserklärung vorgegebene kann eine zweckwidrige Nutzung darstellen, die gerade diesen Unterlassungsanspruch unter gewissen Umständen gewährt.
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