Grundstücksschenkung unter Wohnrechtsvorbehalt - läuft die Zehnjahresfrist des § 2325 BGB?
Wird im Wege vorweggenommener Erbfolge geschenkt, findet sich in der Praxis häufig der Vorbehalt eines Nießbrauchs zu Gunsten des Schenkers oder eben auch eines Wohnrechts. Währenddessen bezüglich des Nießbrauchs entschieden ist, dass immer dann, bezieht er sich auf den geschenkten Gegenstand insgesamt, die Zehnjahresfrist des § 2325 BGB nicht anläuft mit der Folge, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche auch hieraus entstehen können, selbst wenn die Schenkung formal 10 Jahre her ist, blieb die Rechtsprechung die Beantwortung im Bezug auf ein Wohnrecht bis dato Urteile schuldig.
→ mehrBewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Rahmen des Pflichtteilsrechts
In Erbfällen kommt es häufig vor, dass Ehegatten gemeinsam ein Grundstück besessen haben. Stirbt ein Ehegatte, stellt sich im Rahmen der Regelung von Pflichtteilsansprüchen häufig die Frage, welchen Wert diese hälftige Miteigentumsanteil hat. Dabei unterscheidet der BGH in einem Urteil vom 13.5.2015 zum Az. IV ZR 138/14, ob der Miteigentum innehabende Ehegatte Erbe wird oder ein Dritter.
→ mehrVerjährung von Pflichtteilsansprüchen
Pflichtteilsansprüche sind in der Praxis ein häufiger Streitpunkt. Pflichtteilsberechtigt sind die nächsten Abkömmlinge, in der Regel Kinder und Ehegatten. Die Eltern des Erblassers haben nur in Ausnahmefällen einen Pflichtteilsanspruch.
→ mehrPflichtteilsrecht - gemeinsamer Grundstückskauf bei Alleinfinanzierung durch den verdienenden Ehegatten
Pflichtteilsstreitigkeiten gewinnen in der Praxis immer mehr Bedeutung. Wie diffizil die Geldverwendung innerhalb einer Ehe in Bezug auf das Pflichtteilsrecht zu beurteilen ist, ist allerdings häufig unbekannt.
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