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19.05.2016

Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG

„In meinem Garten mache ich, was ich will“ dachte sich ein Ehepaar und errichtete im Bereich ihrer Terrasse einen 4,5 × 5,5 m große und 2 m tiefe Baugrube, um darin einen Swimmingpool zu bauen. Der Garten, der zu der Eigentumswohnung dazugehört, steht im Eigentum der Gemeinschaft; die Beklagten haben hieran ein Sondernutzungsrecht, können also die übrigen Eigentümer von der Mitbenutzung ausschließen.

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04.05.2016

Kränze an der Wohnungstür….

Die Klägerin vermietet der Beklagten eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. An der Wohnung der Eingangstür bringt die Beklagte an der zum Treppenhaus gelegenen Seite Ende April 2014 ein Dekorationsobjekt an. Dabei handelt es sich um einen Kranz mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, in dem mittig eine Blume platziert ist und über dem der Schriftzug „Willkommen“ prangt. Die Klägerin möchte, dass der Kranz beseitigt wird und will darüber hinaus festgestellt haben, dass die Beklagte zur Anbringung solcher Dekorationsgegenstände an der Wohnungstür nicht berechtigt ist.

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25.08.2014

Schadenersatz wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung

In Mietverträgen generell die Tierhaltung auszuschließen, führt teilweise sogar zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel. Es ist grundsätzlich Sache des Mieters, wie er sein Privatleben gestaltet, ob er hierzu zur Entspannung gerne in ein Aquarium schaut oder seinem Goldhamster beim Schlafen zuschaut. Kleintiere benötigen daher grundsätzlich nicht der Zustimmung des Vermieters, umgekehrt kann durch ein generelles Tierhaltungsverbot die Haltung von Kleintieren nicht wirksam ausgeschlossen werden.

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