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18.07.2016

Wie lange darf der Vermieter eigentlich mit dem Ausspruch der Kündigung wegen Zahlungsverzug warten?

Wenn der Mieter mit der Miete in Verzug gerät, hat der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB normiert, dass ein Rückstand von 2 Monatsmieten ausreicht, um das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. An anderer Stelle ist im Gesetz geregelt, dass bei Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund die Kündigung nicht ewig möglich sein soll. In § 314 Abs. 3 BGB ist nämlich geregelt, dass der Berechtigte nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen kann, nachdem er von dem Grundkenntnis erhalten hat. Der BGH entschied nun allerdings, dass diese Vorschrift auf die Kündigungsvorschriften nicht anwendbar ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15 -). Was war passiert?

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28.04.2016

Heilung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges

Die eigenen vier Wände schützt das Gesetz in besonderem Maße. Der Vermieter hat immer dann, wenn der Mieter mit 2 aufeinanderfolgenden Mietern im Zahlungsverzug ist, ein gesetzliches Kündigungsrecht.

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