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20.07.2016

Grundstücksschenkung unter Wohnrechtsvorbehalt - läuft die Zehnjahresfrist des § 2325 BGB?

Wird im Wege vorweggenommener Erbfolge geschenkt, findet sich in der Praxis häufig der Vorbehalt eines Nießbrauchs zu Gunsten des Schenkers oder eben auch eines Wohnrechts. Währenddessen bezüglich des Nießbrauchs entschieden ist, dass immer dann, bezieht er sich auf den geschenkten Gegenstand insgesamt, die Zehnjahresfrist des § 2325 BGB nicht anläuft mit der Folge, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche auch hieraus entstehen können, selbst wenn die Schenkung formal 10 Jahre her ist, blieb die Rechtsprechung die Beantwortung im Bezug auf ein Wohnrecht bis dato Urteile schuldig.

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