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20.11.2015

Fälligkeit einer Werklohnforderung bei Schlussrechnung durch den Auftraggeber

Der Beginn der Frist für die Verjährung kann auch durch eine Abschlussrechnung des Auftraggebers in Gang gesetzt werden, wenn der Auftragnehmer keine prüffähige Schlussrechnung einreicht, der Auftraggeber hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat und nach Verstreichen lassen die Berechnung der Schlussforderung schließlich selbst vorgenommen hat. 

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