29.07.2014
Auch der obsiegende Wohnungseigentümer muss sich an den Prozesskosten beteiligen
Klagt die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer ein, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gem. § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen. Die Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gem. § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht.
→ mehr11.06.2014
Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Streit der Miteigentümer einer Doppelstockgarage
Doppelstockgarage bieten in modernen Tiefgaragen eine Möglichkeit, Platzprobleme zu lösen. Ihre eigentumsrechtliche Zuordnung ist meist schwierig. Häufig stehen sie im Hochzeits Sondereigentum mehrerer Personen. Die Nutzung des einzelnen Stellplatzes wird dann häufig gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB geregelt.
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