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29.07.2014

Auch der obsiegende Wohnungseigentümer muss sich an den Prozesskosten beteiligen

Klagt die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer ein, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gem. § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen. Die Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gem. § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht. 

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11.06.2014

Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Streit der Miteigentümer einer Doppelstockgarage

Doppelstockgarage bieten in modernen Tiefgaragen eine Möglichkeit, Platzprobleme zu lösen. Ihre eigentumsrechtliche Zuordnung ist meist schwierig. Häufig stehen sie im Hochzeits Sondereigentum mehrerer Personen. Die Nutzung des einzelnen Stellplatzes wird dann häufig gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB geregelt. 

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