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24.09.2015

Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung

Die Teilungserklärung beschreibt das Teileigentum des Beklagten als »Ladenraum«. In der Einheit wird über 20 Jahre hinweg eine Gaststätte betrieben. Nach Freigabe der Öffnungszeiten für Gaststätten hat diese Gaststätte seit 2007 bis in die frühen Morgenstunden geöffnet. 

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13.07.2015

Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich unzulässig

Der BGH hatte erneut über einen Unterlassungsanspruch einer WEG wegen zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit zu entscheiden. Mit Urteil vom 10.7.2015, Aktenzeichen: V ZR 169/14, entschied er, dass sich eine WEG erfolgreich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wehren kann.

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