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09.06.2014

Genehmigung zur Hundehaltung schließt Schadenersatzanspruch des Vermieters für verkratzten Parkett aus

In den meisten Mietverträgen wird die Tierhaltung in der Mietwohnung von einer Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht. Gerade bei größeren Tieren kann die Hundehaltung ohne die entsprechende Genehmigung sogar einen Kündigungsgrund darstellen. Daher ist es dem Mieter stets anzuraten, vor der Anschaffung eines Tieres den Vermieter um Erlaubnis zu fragen.

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