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02.09.2014

Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis

In der Praxis ist kaum ein Themenkreis so problemträchtig wie die richtige Erstellung einer Abrechnung der Betriebskosten im Mietrecht. Wie ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter im Abrechnungszeitraum Vorauszahlungen teilweise nicht erbracht hat? Muss in die Abrechnung eingestellt werden, was der Mieter hätte zahlen müssen oder dasjenige, was er tatsächlich gezahlt hat?

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