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08.02.2016

Schweigepflicht des Arztes/des Notars nach Ableben des Erblassers

In einer Vielzahl von erbrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen vor allem Testamente und Verträge aus der vorweggenommenen Erbfolge eine Rolle spielen, wird mit mangelnder Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit argumentiert.

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