Telefon: 0911. 37 66 94 4
27.11.2013

Kündigungsschutzklagen sind bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht in jedem Fall gegen Insolvenzverwalter zu richten

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse gehen nach einer Insolvenz zwar grds. auf den Insolvenzverwalter über. Etwas anderes gilt aber, wenn der Arbeitgeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit ausübt und der Insolvenzverwalter diese nach § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse freigibt.

→ mehr