27.11.2013
Kündigungsschutzklagen sind bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht in jedem Fall gegen Insolvenzverwalter zu richten
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse gehen nach einer Insolvenz zwar grds. auf den Insolvenzverwalter über. Etwas anderes gilt aber, wenn der Arbeitgeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit ausübt und der Insolvenzverwalter diese nach § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse freigibt.
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