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06.06.2016

Inhaltskontrolle im Gewerberaummietvertrag

Bei Gewerberaummietverträge besteht im Verhältnis zu Wohnraummietverträgen die Möglichkeit, das Minderungsrecht des Mieters einzuschränken. Allerdings unterliegen solche Klauseln immer dann, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen), einer Inhaltskontrolle, die an § 307 BGB gemessen wird.

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