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23.01.2014

Zur Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, § 1aAbs. 1Satz 1 BetrAVG. Das BAG hatte zu entscheiden, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen. 

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