23.01.2014
Zur Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, § 1aAbs. 1Satz 1 BetrAVG. Das BAG hatte zu entscheiden, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen.
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