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07.07.2014

Mögliche Verpflichtung des Erdgeschossmieters zum Abschließen der Hauseingangstür

Häufiges Ärgernis im Zusammenleben mehrerer Menschen innerhalb eines Hauses ist die Frage, wann in den allgemeinen Bereichen Fenster und Türen zu schließen sind und, vor allem, wer für den Verschluss der Hauseingangstür am Abend zuständig ist. Beschäftigt die Vermietergemeinschaft keinen Hausmeister, der im Rahmen abendlicher Gänge die Hauseingangstüre abschließt, fühlt sich oftmals niemand zuständig. 

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