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27.05.2015

Gewalttätiger Mieter-Vermieter darf kündigen!

Die Fälle, in denen Gewalt gegen die Mietsache oder gegen Mitbewohner stattfindet, nehmen in der anwaltlichen Praxis zu. Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertige. 

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