01.11.2014
Sanierungspflicht am gemeinschaftlichen Eigentum einer WEG
Führen Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum dazu, dass das Sondereigentum nicht nutzbar ist, muss im Wege der Beschlussfassung umgehend die Sanierung beschlossen werden. Für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters der Wohnungseigentümer) sei bei der im Rahmen der Beschlussfassung erforderlichen Ermessensentscheidung kein Raum.
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