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02.02.2015

Indiziert eine festgestellte krankhafte (geistige) Störung automatisch die Testierunfähigkeit?

In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte der Erblasser im März 2009 ein notarielles Testament errichtet. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits medizinische Gutachten vor, die die Geschäftsfähigkeit des Erblassers aufgrund geistiger Erkrankungen zumindest teilweise infrage stellten. Ein anderes Gutachten stellt erst kurz vor Errichtung des Testaments fest, dass der Erblasser – trotz der festgestellten krankhaften Störung – testierfähig sei.

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