09.10.2013
Fahrtzeit einer Regalauffüllerin zwischen den Filialen ist bezahlte Arbeitszeit
Ein vertraglicher Ausschluss dahingehend, dass Fahrzeiten zwischen zwei Einsatzorten nicht als Arbeitszeit gelten, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen.
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