08.10.2013
Erwerber von Wohnungseigentum in der Insolvenz: laut BGH keine Haftung für Hausgeldschulden des Voreigentümers
Das Problem: Ein Eigentümer kann sein monatliches Hausgeld nicht mehr bezahlen. Er meldet Insolvenz an, die Wohnung wird möglicherweise zwangsversteigert. Was passiert nun mit den Schulden, die er der Gemeinschaft hinterlässt? Haftet ein Käufer für diese Rückstände?
→ mehr16.09.2013
Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.09.2013, Az.: V ZR 209/12, entschieden, dass das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) nicht dazu führt, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum für die Hausgeldschulden des Voreigentümers haftet.
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