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08.02.2016

Ausschlagungserklärung nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Der Europäische Gesetzgeber wollte mit Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung auf die globale Entwicklung auch in Erbfällen reagieren. In der Praxis haben eine Vielzahl von Nachlässen Gegenstände bzw. Immobilien im Ausland, der Erblasser lebte im Ausland oder die Erben sind im Ausland ansässig.

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