Telefon: 0911. 37 66 94 4
20.11.2013

Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Dritten im Gewerberaummietrecht

Mitte des Jahres 2013 wurde ein Vielzahl von Regelungen im Mietrecht verändert bzw.  in das Mietrecht eingefügt. Unter anderem nahm sich der Gesetzgeber auch der Problematik im Wohnraummietrecht, dass ohne Kenntnis die Mietsache von einem zugezogenen Dritten mitgenutzt wird und daher die Räumung alleine durch einen Räumungstitel gegen den Mieter nicht vollzogen werden kann, an. § 940a II ZPO sieht nunmehr die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes für die Räumung eines Dritten vor, von dem der Vermieter vor dem Gerichtsverfahren keine Kenntnis hatte.

→ mehr