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04.07.2016

Verwalter darf ein Gasleck auch im Sommer ohne Eigentümerbeschluss und Vergleichsangebote beauftragen

Die Reparatur eines Gaslecks in einem Wohnhaus stellt eilbedürftige Maßnahme im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG dar, wie das LG Frankfurt am Main urteilte (WuM 2016, 384/b). Was war passiert? Im Mai 2013 wurde in einer Wohnungseigentumsanlage ein Gasleck entdeckt. Die herbeigerufene Fachfirma erklärte, dass dieses Leck innerhalb von 4 Wochen abgedichtet werden müsse, da ansonsten die Komplettsperrung der gesamten Heizungsanlage drohe.

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