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11.06.2014

Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Streit der Miteigentümer einer Doppelstockgarage

Doppelstockgarage bieten in modernen Tiefgaragen eine Möglichkeit, Platzprobleme zu lösen. Ihre eigentumsrechtliche Zuordnung ist meist schwierig. Häufig stehen sie im Hochzeits Sondereigentum mehrerer Personen. Die Nutzung des einzelnen Stellplatzes wird dann häufig gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB geregelt. 

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