16.02.2016
Privates Surfen während der Arbeitszeit kann den Arbeitsplatz kosten
Dem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber zur Erbringung seiner Arbeitsleistung ein Dienstrechner überlassen. Arbeitsvertraglich war zwischen den Parteien geregelt, dass eine private Nutzung des Internets dem Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen und während der Pausen, nicht aber während der Arbeitszeit gestattet war.
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