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13.01.2016

Rentenversicherung kann von Zeitarbeitsunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachfordern

Bereits mit Beschluss vom 14.12.2010, Aktenzeichen: 1 ABR 19/10, hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die christliche Gewerkschaft – CGZP – nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllt, um als Gewerkschaftsspitzenorganisation wirksame Tarifverträge abschließen zu können.

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03.06.2015

Die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Bereits im Jahr 2012 hatte das LAG Berlin-Brandenburg und das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP angenommen und für Zeiträume ab den Jahren 2004 damit den Weg für so genannte Differenzlohnklagen (Equal Pay) eröffnet. Der Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gilt nämlich immer da, wo die Bezahlung nicht in einem Tarifvertrag anders geregelt ist. 

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