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23.09.2015

Wieweit muss ein Notar die Geschäftsfähigkeit vor Beurkundung prüfen?

Bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften ist es dem Notar vor Beginn der Beurkundung vorgeschrieben, zu prüfen, inwieweit sein Gegenüber tatsächlich geschäftsfähig ist, also geistig in der Lage, das bevorstehende Geschäft vollumfänglich zu erfassen einschließlich seiner Folgen. 

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