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21.11.2013

Alles klar oder doch nicht? - Ergänzende Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Eine in der Praxis häufig vorkommende Testamentsform ist nach wie vor das gemeinschaftliche Testament, auch bekannt als Ehegattentestament und im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt mit dem sogenannten „Berliner Testament“. Ein gemeinschaftliches Testament dürfen Verlobte oder Ehegatten/Lebenspartner errichten. 

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