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05.03.2014

Kündigt der Insolvenzverwalter während der Elternzeit, verliert der Arbeitnehmer die Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung

Wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Nach § 113 Satz 2 InsO steht dem Insolvenzverwalter jedoch ein Kündigungsrecht zu. Gemäß  § 113 Satz 2 InsO beträgt die Kündigungsfrist höchstens drei Monate. 

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