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10.05.2016

Kann eine Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Unterbringung von Asylbewerbern verbieten?

Eine viel diskutierte Frage ist, ob eine Eigentümergemeinschaft eine bestimmte Nutzung der Wohnanlage per Beschluss vorgeben kann. Ausgeurteilt wurden bereits das Nichtraucherhaus, das Verbot der Tierhaltung und das kinderlose Haus. In dem zugrunde liegenden Fall wehrten sich die Eigentümer dagegen, dass ein Miteigentümer eine knapp 100 m² große Wohnung an Asylbewerber vermietet hatte.

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