15.12.2014
Brand in der Eigentumswohnung: keine Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Übernahme der Unterbringungskosten
Es passiert nicht oft, aber es passiert: ein Wohnungseigentümer erleidet einen Schaden an seinem Sondereigentum. Die Frage die sich dann anschließt lautet: wer kommt für den Schaden auf? Im zugrundeliegenden Fall gab es einen Brand am Dachstuhl der Eigentumswohnanlage.
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