Trotz Erbschaftsreform - Anfechtung der Annahme im Zusammenhang mit § 2306 BGB bleibt möglich!
Im Jahre 2010 wurde die größte Reform des Erbrechts im BGB durchgeführt, die es bisher gab. Dennoch blieb sie kleiner als erhofft. Eine wesentliche Entschärfung haben unter anderem Regelungen des Pflichtteilsrechts, dort insbesondere § 2306 BGB, erfahren.
→ mehrZum Haftungsumfang des Beirats bei Ansprüchen gegen den Verwalter
In WEG-Verfahren gewinnt die Frage, ob auch der Verwaltungsbeirat bei einer erfolgreichen Anfechtung der Jahresabrechnung haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, angesichts der Häufigkeit von Beschlussanfechtungsverfahren immer mehr an Bedeutung.
→ mehrFehlende Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft einen zweiten Verwalter zu bestellen
Der Eigentümerversammlung fehlt die Beschlusskompetenz, einen (formal) zweiten Verwalter zu bestellen, sofern für die gesamte Eigentümergemeinschaft ein solcher schon wirksam bestellt ist; eine solche Beschlussfassung ist auf etwas rechtlich Unmögliches gerichtet, weil die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für sich nur einen Verwalter wirksam bestellen kann.
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